Ende gut, Alles gut, diese Weisheit gilt auf besondere Weise auch bei Leasingverträgen. Erst wenn ein Auto ohne Probleme zurückgegeben wurde, stellt sich heraus, ob sich das Leasing für den Kunden auch wirklich gelohnt hat. Immer wieder hört man von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, wenn es beim Auslaufen eines Leasingvertrages zu Differenzen über den Zustand des Fahrzeugs kommt. Zwar kann es bei der Rückgabe des Autos tatsächlich zu derartigen Problemen kommen, die Regel sind sie bei seriösen Anbietern jedoch nicht.
Falls es dennoch zu hohen Nachforderungen seitens der Leasinggesellschaft kommen sollte, besteht jedoch kein Grund, sich vorschnell auf unvorteilhafte Vereinbarungen einzulassen. Vielmehr sollten Sie ganz genau prüfen, ob die Forderungen zu Recht bestehen oder ob jemand versucht, auf Ihre Kosten ein Geschäft zu machen. Lesen Sie in diesem Artikel 5 wichtige Tipps, um die Rückgabe Ihres Fahrzeugs erfolgreich zu meistern.
Das erwartet Sie hier
1. Leasingfahrzeug sorgfältig pflegen – es zahlt sich aus
Auch während der Leasingzeit können Sie einiges dafür tun, damit es am Ende keine Probleme gibt. Die regelmässige Pflege, das Einhalten von Inspektionsterminen und der rechtzeitige Austausch von Verschleissteilen sollten für Leasingnehmer selbstverständlich sein. Nur so kann eine übermässige Abnutzung verhindert werden, die den Wert des Fahrzeugs erheblich mindern könnte.
Tipp: Wird das Auto schon während der Mietzeit regelmässig einer gründlichen Reinigung unterzogen, so dass erst gar keine grösseren Verunreinigungen aufkommen, kann am Ende unter Umständen auch auf eine professionelle Aufbereitung verzichtet werden, die ansonsten eine ziemlich gute Idee ist.
2. Eine professionelle Aufarbeitung lässt das Auto strahlen

Eine professionelle Aufbereitung des Leasingwagens lohnt sich in vielen Fällen.
Obwohl dem Alter des Fahrzeugs entsprechende normale Gebrauchsspuren zu keinen Konsequenzen am Ende der Laufzeit führen, kann es trotzdem sinnvoll sein, vor dem Auslaufen des Vertrages eine professionelle Aufbereitung des Autos in Auftrag zu geben. Denn der erste Eindruck zählt auch bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Steht es verdreckt und wenig gepflegt vor dem Gutachter, so wird dieser sicher ganz genau hinsehen, um weitere Mängel aufzuspüren.
Präsentiert sich das Auto aber sowohl innen wie aussen makellos glänzend, so lässt dies auf einen pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt schliessen. Die Annahme, dass auch der technische Zustand entsprechend erfreulich ist, liegt in diesem Fall nahe. Kleinere Unzulänglichkeiten werden bei einem erstklassigen Allgemeinzustand dann gerne akzeptiert.
Die Kosten von etwa 200-300 CHF für eine professionelle Aufbereitung können deshalb eine gut angelegte Investition darstellen. Eine rechtliche Verpflichtung, eine Aufbereitung in Auftrag zu geben und die Kosten dafür zu übernehmen, besteht jedoch nicht.
3. Den Übergabetermin für die Rückgabe gut vorbereiten
Befürchten Sie, dass es zu Problemen bei der Rückgabe kommen könnte, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, das Fahrzeug zuvor von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beurteilen zu lassen. Ist die Rückgabe bereits erfolgt, besteht diese Option nicht mehr, da Sie nicht mehr über das Auto verfügen können.
In jedem Fall sollten Sie aber den Zustand des Wagens anhand von Fotos ausführlich dokumentieren. Dies gilt insbesondere für kleinere Beschädigungen, die unter Umständen zu Diskussionen führen könnten. Um die Grösse von Kratzern und Dellen zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, einen Vergleichsgegenstand, wie etwa eine Münze oder ein Massband, auf dem Foto zu platzieren. Darüber hinaus sollten Sie zum Übergabetermin immer einen Zeugen mitnehmen, der bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen Ihre Angaben bestätigen kann. Auch die Gegenseite tritt bei der Fahrzeugübergabe oftmals nicht alleine auf.
4. Nur nicht drängen lassen
Nachdem das Fahrzeug begutachtet wurde, werden Sie aufgefordert, verschiedene Formulare zu unterzeichnen. Dazu gehört auch das Mängelprotokoll. Lassen Sie sich nicht drängen, dieses ohne sorgfältige Prüfung zu unterzeichnen. In manchen Fällen enthalten diese Dokumente Passagen, die Ihnen später zum Verhängnis werden könnten, nämlich dann, wenn sie Klauseln zur Schuldanerkennung oder zur Kostenübernahme enthalten.
Ein seriöser Händler wird deshalb damit einverstanden sein, wenn Sie diese wichtigen Unterlagen vor der Unterzeichnung zu Hause in aller Ruhe prüfen möchten. Sollte man Sie drängen, direkt vor Ort zu unterschreiben, ist äusserste Vorsicht geboten. Selten wird das überstürzte Handeln zu Ihrem Vorteil sein. Auch auf mündliche Absprachen können Sie sich nicht verlassen. Verlangen Sie, alle Punkte schriftlich festzuhalten und eine Kopie aller Unterlagen.
Vor dem Abschluss eines Folgevertrags beim gleichen Händler haben Sie ausserdem die Möglichkeit, sich von ihm schriftlich bestätigen zu lassen, dass aus Ihrem alten Vertrag keine Ansprüche mehr an Sie bestehen.
5. Forderungen auf Berechtigung und Höhe prüfen
Sollten bei der Rückgabe jedoch unbestreitbar Mängel vorliegen, für deren Beseitigung Sie als Leasingnehmer aufkommen müssen, bleibt die Frage, in welcher Höhe diese Kosten als angemessen zu betrachten sind. Wird etwa zur Beseitigung eines Kratzers eine komplette Neulackierung in Rechnung gestellt, so können Sie die Notwendigkeit in Frage stellen und sich gegen eine überhöhte Zahlung wehren.
Geringere Schäden, die auch bei sachgemässer Behandlung nach einiger Zeit auftreten, gelten als übliche, dem Alter des Fahrzeugs entsprechende Abnutzungserscheinungen und dürfen nicht auf Kosten des Mieters behoben werden. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei der Leasinggesellschaft. Sie muss nachweisen, dass die strittigen Beschädigungen über das übliche Mass hinausgehen und deshalb zu Lasten des Leasingnehmers behoben werden dürfen.
In der Regel keine Probleme bei der Leasing-Rückgabe
Trotz der möglichen Probleme beim Auslaufen eines Leasingvertrages gestalten sich die meisten Rückgaben von Leasingfahrzeugen jedoch weitgehend problemlos. Gerade bei seriösen Anbietern gehen die Kunden ein recht geringes Risiko ein. Bei jedem Geschäft kann es zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen. Beim Leasing treten diese aber nicht häufiger auf als in anderen Branchen. Ein Auto zu leasen birgt deshalb nicht mehr aber auch nicht weniger Gefahren als ein Barkauf oder eine Finanzierung. Wer die Bedingungen seines Leasingvertrages genau kennt und geprüft hat, ist aber klar im Vorteil und vor unliebsamen Überraschungen am Ende recht gut gefeit.