Zulassung

Beim Leasing ist grundsätzlich der Leasingnehmer für die Zulassung des Fahrzeugs zuständig. Das Leasingfahrzeug wird bei privaten Leasingverträgen auf den Namen des jeweiligen Halters zugelassen. Anders beim Geschäftswagenleasing, hier wird das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen. Einige Leasingunternehmen bieten ihren Kunden einen Zusatz-Service an, bei dem der Leasinggeber – meist gegen Aufpreis – die Zulassung des Leasingfahrzeugs übernimmt.