Als Restwert wird der voraussichtliche Wert des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragslaufzeit bezeichnet. Dieser Wert wird in Abhängigkeit von der Leasingdauer, der Laufleistung und des kalkulierten Wertverlustes berechnet.
Als Restwert wird der voraussichtliche Wert des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragslaufzeit bezeichnet. Dieser Wert wird in Abhängigkeit von der Leasingdauer, der Laufleistung und des kalkulierten Wertverlustes berechnet.