Wartungen an den Leasingfahrzeugen sind regelmässig durch den Halter durchzuführen. Diese können durch die vom Hersteller festgelegten Wartungsintervalle je nach Marke unterschiedlich sein. Unterschieden wird hier nach kilometer- oder fahrleistungsabhängigen Intervallen. Wartungen sind grundsätzlich in Vertragswerkstätten des Herstellers durchzuführen.