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Minderkilometer

Werden beim Kilometerleasing die laut Leasingvertrag festgelegten Inklusiv-Kilometer unterschritten, d.h. werden weniger Kilometer gefahren als vertraglich geregelt, so wird von Minderkilometern gesprochen. Die Kosten für Mehr- und Minderkilometer werden je nach Hersteller und Modell individuell berechnet und sind Gegenstand des Leasingvertrages. Nicht in Anspruch genommene Kilometer werden dem Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer gutgeschrieben.