Werden beim Kilometerleasing die laut Leasingvertrag festgelegten Inklusiv-Kilometer überschritten, d.h. werden mehr Kilometer gefahren als vertraglich geregelt, so wird von Mehrkilometern gesprochen. Die Kosten für Mehr- und Minderkilometer werden je Hersteller/Modell individuell berechnet und sind Gegenstand des Leasingvertrages. Gefahrene Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer in Rechnung gestellt und dürfen demnach nicht ausser Acht gelassen werden.