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Leasingrückläufer

Nach einer im Leasingvertrag vereinbarten Laufzeit entscheidet der Leasingnehmer, ob er das Leasingfahrzeug übernimmt und den vereinbarten Restbetrag zahlt oder das Leasingobjekt an die Leasinggesellschaft zurückgibt.

Bei Letzterem gilt das Fahrzeug als Leasingrückläufer. Leasingrückläufer können aus Einzel- aber auch aus Flottenleasingverträgen stammen. Um die Fahrzeuge möglichst zeitnah erneut zu veräussern, bieten die Leasinggesellschaften diese meist mit sehr guten Angeboten an. Dies ist möglich, da der Restwert sehr gering ist und auch die Rate niedrig gehalten werden kann. Der Leasinggeber kann hier entschieden, ob er das Fahrzeug erneut zum Leasen oder aber zum Verkauf anbietet. Im Gegensatz zu einem neuen Fahrzeug verliert der Rückläufer besonders zu Beginn nur geringfügig an Wert.

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