Als Leasingnehmer wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet die das Leasingfahrzeug oder den Leasinggegenstand von der Leasinggesellschaft oder Bank gemietet hat.
Als Leasingnehmer wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet die das Leasingfahrzeug oder den Leasinggegenstand von der Leasinggesellschaft oder Bank gemietet hat.