Bei den Leasinggebern (oder auch Leasinggesellschaften) wird generell zwischen herstellerabhängigen und herstellerunabhängigen Gesellschaften unterschieden.
Leasinggesellschaften sind die Leasing-Geber. Diese sind in vielen Fällen Tochter- oder Partnerunternehmen von Kreditinstituten. Es gibt aber auch Hersteller-Leasinggesellschaften und bankenunabhängige Gesellschaften.
Die Leasinggesellschaft ist der Eigentümer des Leasinggegenstandes – sowohl zivilrechtlich als auch wirtschaftlich. Daher muss der Leasinggegenstand auch im Anlagevermögen des Leasinggesellschaft bilanzeiert werden.