Das Leasingfahrzeug ist der am häufigsten verleaste Gegenstand in der Schweiz. Halter und Besitzer des Leasingfahrzeugs ist der Leasingnehmer. Eigentümer ist der Leasinggeber.
Leasingfahrzeug als Wirtschaftsgut
Das Leasingfahrzeug ist das Wirtschaftsgut. Leasingfähig sind alle Objekte, die als selbstständige Wirtschaftsgüter genutzt werden können aber auch fungibel also ersetzbar sind.
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