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Leasing

Leasing beschreibt das Verfahren der Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes. Dieses Verfahren beschränkt sich grundsätzlich auf einen bestimmten Zeitraum und hat ein geregeltes Entgelt.

Der Begriff Leasing beschreibt die laufzeitgebundenen Überlassung oder Vermietung eines Fahrzeuges, vom Leasinggeber an den Leasingnehmer. Anders als bei der Finanzierung, ist der Leasinggegenstand nach Ablauf des Leasingvertrages weiter im Eigentum des Leasinggebers und wird nicht an den Leasingnehmer übertragen.

Leasing ist rechtlich nicht mit Mieten gleichgestellt. Leasingverträge haben eine eigene Rechtsnatur. Bisher gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Beim mobilen Leasing wird zwischen Kilometerleasing und Restwertleasing unterschieden.

Typisch für Produktleasing (Fahrzeugleasing) ist, dass meistens drei Parteien vorhanden sind: Leasingnehmer(=Kunde), Lieferant (=Hersteller) und Leasing-Geber

Ursprung des Leasing

Der Begriff stammt vom lateinischen „laxare“ und dem altfranzösischen „laisser“. Die beiden Wörter „locker“ und „erlauben“ bedeuten im Zusammenschluss „leasen“ – vermieten. Das Leasen von Objekten stammt ebenso wie die übersetzende Begriffserklärung aus den USA.

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