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KFZ-Versicherung

Die Schweiz schreibt jedem Fahrzeughalter vor, eine KFZ-Versicherung abzuschliessen. Die Haftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung, die für jeden Motorfahrzeughalter und für jede Motorfahrzeughalterin obligatorisch ist, das heisst, gesetzlich vorgeschrieben. Den Versicherungsnachweis benötigen Sie schon bei der Immatrikulation Ihres Fahrzeuges. Dabei machen Sie sich strafbar, wenn Sie ohne diesen Versicherungsschutz unterwegs sind.

Mindestanforderungen an die KFZ-Versicherung:

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt in der Schweiz CHF 5’000’000.00. In der Regel beträgt die Garantiesumme aber CHF 100’000’000.00. Zusätzlich besteht die Option, eine Kaskoversicherung abzuschliessen. Diese kommt dann für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

KFZ-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)

Die KFZ-Haftpflichtversicherung greift, wenn Dritte nach einem Unfall berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer erheben.
Sie haftet für:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Teilkasko-Versicherung (optional)

Die Teilkasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab.
Sie haftet unter anderem für:

  • Brandschäden
  • Elementarschäden
  • Diebstahl
  • Kurzschluss etc.

Vollkasko-Versicherung (optional)

Die Vollkasko-Versicherung enthält in der Regel die Teilkasko-Leistungen und umfasst unter anderem zusätzlich:

  • Vandalismus
  • Schäden durch Eigenverschulden
  • Ausfall einer gegnerischen Haftpflichtversicherung

Wann ist eine Kaskoversicherung sinnvoll?

Gerade bei neuen oder sehr jungen Autos ist der Zusatz einer Kaskoversicherung sinnvoll. Es empfiehlt sich, verschiedene Versicherungen zu vergleichen, damit Sie den bestmöglichen Schutz für Ihr Fahrzeug geniessen.

Ein weiterer Zusatz ist die Mallorca-Police. Diese Zusatzversicherung greift, wenn Sie sich im Ausland einen Mietwagen leihen und einen Schaden verursachen. Sie garantiert die Mindestdeckungssumme nach schweizer Niveau. Auch hier sollten Sie vergleichen und genau überprüfen, welche Leistungen Sie benötigen.

Ebenso nützlich ist der KFZ-Schutzbrief. Sollten Sie jedoch Mitglied eines Automobilclubs sein, ist dieser überflüssig. Die Mitgliedschaft beinhaltet nämlich in den meisten Fällen die gleichen Leistungen.

Ausserordentliche Kündigung auch unterjährig möglich

Ausserordentlich kündigen können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Durch das Recht der ausserordentlichen Kündigung, kann der Versicherungsnehmer ungeachtet der einmonatigen Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres den Vertrag beenden. Für einen solchen unterjährigen Wechsel kann es unterschiedliche Gründe geben: Die Autoversicherung hat z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr angesetzt oder der Versicherer ändert das Risikomerkmal, da das Fahrzeug in eine andere Klasse eingestuft wird.

Auch bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs besteht für den Versicherungsnehmer das Recht zu kündigen. Beim Wechsel des Fahrzeugs gilt die bisherige Auto-Versicherung automatisch als gekündigt, sobald ein Vertrag mit einem anderen Versicherungsnehmer geschlossen wurde.

Die Fristen für die ausserordentliche Kündigung betragen – im Fall einer Beitragserhöhung oder Änderung des Risikomerkmals – vier Wochen ab Zugang der Mitteilung durch den Versicherungsgeber. Bei einem Schaden kann die ausserordentliche Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung durch die Versicherung ausgesprochen werden.

Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer KFZ-Sonderkündigung immer den Grund für die Vertragsauflösung angeben. Sollten Sie das nicht tun, kann es sein, dass Ihr Sonderkündigungsrecht nicht anerkannt wird. Zur Sicherheit sollten Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. So haben Sie den Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.