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GAP-Versicherung

Die GAP-Versicherung ist eine Zusatzversicherung für Leasingfahrzeuge. GAP (engl. Lücke) deckt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem tatsächlich entstandenen Schaden ab.

In Kraft Treten der GAP-Versicherung

Kommt es zum Beispiel bei einem Leasing-Fahrzeug zu einem Schaden, so kann der Wiederbeschaffungswert niedriger ausfallen als der Ablösewert des Fahrzeuges, der noch an den Leasinggeber zu entrichten ist. Damit der Leasingnehmer in einem solchen Fall die Differenz nicht selbst bezahlen muss, sollte darauf geachtet werden, dass zu der Vollkaskoversicherung noch eine GAP Deckung vereinbart wird. Die GAP-Versicherung deckt dann den Differenzbetrag.

Wird oft auch im Wortlaut als GAP-Deckung verwendet

Ebenso gilt, dass wenn das versicherte Leasing-Fahrzeug gestohlen wird, wird dem Versicherungsnehmer – in dem Fall Leasingnehmer – der Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Abrechnungsbetrag erstattet. Dieser Art der Versicherung wird vorzugsweise beim Fahrzeug-Leasing angeboten. Der Begriff GAP-Deckung wird ebenso genutzt.