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Bonitätsprüfung

Vor Abschluss eines Leasingvertrages wird die sogenannte Bonitätsprüfung durchgeführt (Betreibungsregisterauszug). Sie dient zum einen der Sicherheit bei Abschluss eines Leasingvertrages und der Leasingübernahme vor Überschuldung des Leasingnehmers, aber auch als Sicherheit für den Leasinggeber. Die Bonitätsprüfung kontrolliert, ob die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages gewährleistet ist. Sie ist für den störungsfreien Verlauf des Leasingvertrags von Nöten.

Unter dem Begriff Bonität versteht man im Allgemeinen die Kreditwürdigkeit beziehungsweise Leasingwürdigkeit.
Beim Leasing bezieht sich diese Prüfung auf die Bonität des Leasingnehmers, die des Lieferantens und die Werthaltigkeit des Leasing-Objekts.

Leasingnehmer Bonitätsprüfung

Wenn die Bonität des Leasingnehmers nicht gewährleistet ist, kann kein Vertrag geschlossen werden. Die Bonitätsprüfung muss gewährleisten, dass der Leasingnehmer in der gesamten Vertragsdauer fähig ist die vereinbarten Raten zu zahlen.

Lieferant

Die Bonität des Lieferanten muss sicherstellen, dass dieser den Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen kann.

Objekt

Um eine Drittverwertung möglich zu machen, muss die Werthaltigkeit eines Objekts sicher gestellt werden.

Weitere Begriffe die verwendet werden: Kreditprüfung