Eine Anschlussfinanzierung ermöglicht dem Leasingnehmer, den Restwert des Leasing-Gegenstandes zum Ende der Vertragslaufzeit, in eine Finanzierung um zu wandeln. Der Restwert wird dann in monatlichen Raten abgezahlt.
Wann ist die Anschlussfinanzierung möglich?
Sobald der Leasingvertrag abgeschlossen ist und die Vertragslaufzeit zu Ende ist, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit einen Anschlussvertrag abzuschliessen. Der Wert dieses Vertrags ist erst mal abhängig von der Vertragsart. Bei Teilamortisationsverträgen (Restwert-Leasing) ist mindestens der noch nicht abgedeckte Restwert fällig. Bei Vollamortisationsverträgen ist entweder der Restwert oder aber der Marktwert (niedrigere Wert) fällig.
Üblich ist es, dass circa sechs bis acht Wochen vor Ende der Zinsbindungsfrist das Angebot einer Anschlussfinanzierung gemacht wird.
Zur Orientierung im Bezug auf den Verlängerungszeitraum, richten sich die Vertragspartner an der Rest-AfA-Zeit. (AfA= Absetzung für Abnutzung; Wertminderung von Anlagevermögen).