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Anschluss-Leasingvertrag

Der Anschluss-Leasingvertrag regelt die Weiternutzung (Verlängerung) des geleasten Fahrzeuges durch den Leasingnehmer nach Ablauf der vertraglich vereinbarten LeasingdauerDiese Verlängerung wird zum Ende eines ablaufenden Leasingvertrages abgeschlossen. Sobald ein Leasingnehmer das Fahrzeug weiterhin leasen möchte, kann er dies beim jeweiligen Leasinggeber beantragen. Der Begriff «Verlängerungs-Leasingvertrag» wird häufig synonym zum Anschluss-Leasingvertrag verwendet.

Anerkennungsgebühr beim Anschluss-Leasingvertrag

Der Restwert wird nicht amortisiert und die folgende monatliche Leasingrate wird als Anerkennungsgebühr gesehen. Im Fall eines Kaufs müsste der Leasingnehmer nun das Leasingfahrzeug bilanzieren, da er zum wirtschaftlichen Eigentümer wird.

Kosten der weiteren Laufzeit

Die anfallenden Kosten werden weiterhin monatlich berechnet. Im Unterschied zum bisherigen Vertrag fallen bei einem Anschluss-Leasingvertrag deutlich niedrigere Kosten an. Gültig für die weitere monatliche Leasingrate ist die Rest-AfA («Absetzung für Abnutzung»)-Zeit.

Fallbeispiel einer Verlängerung des Leasingvertrages

Seit fast drei Jahren fährt Frau X nun ihr Leasingfahrzeug. In wenigen Wochen läuft ihr Leasingvertrag allerdings aus und sie muss ihr Auto wieder abgeben. Mittlerweile hat sie sich jedoch so sehr an das Fahrzeug gewöhnt und dieses zudem um teure Zusatzausstattungen für ihre Kinder und das Handy erweitert, sodass Sie sich dazu entschliesst, den Wagen weiter zu leasen.

Sie setzt sich also mit ihrem Leasinggeber in Verbindung. Bei diesem stellt Frau Y einen Antrag das Leasing-Verhältnis fortzuführen. Innerhalb kürzester Zeit kann sie mit dem Leasinggeber einen neuen Vertrag aufsetzen. Obwohl sie dasselbe Fahrzeug nutzt, muss Frau Y jetzt eine deutlich geringere Leasingrate zahlen.