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Andienungsrecht

Das Andienungsrecht verpflichtet den Leasingnehmer vertraglich dazu, auf Verlangen der Leasinggesellschaft, das geleaste Fahrzeug zu einem vereinbarten Preis zu kaufen. Als Ausnahme gilt hier eine Vertragsverlängerung oder Anschlussfinanzierung.
 
Das Andienungsrecht wird nur bei Teilamortisationsverträgen rechtskräftig.

Teilamortisationsverträge

Der Leasingnehmer zahlt einen Teil der Anschaffungskosten bzw. Investitionskosten des Leasingfahrzeugs. Der zuvor kalkulierte Restwert ist meistens mit einer Vertragsvereinbarung verbunden. Eine dieser Vertragsvereinbarung ist das Andienungsrecht. Trotzdem darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht festgelegt werden, dass ein Eigentumsübergang statt finden wird.
 

Vereinbarung beim Andienungsrecht

Der Leasinggeber bekommt nur einen Teil der Anschaffungskosten für das Leasingfahrzeug. Dafür hat dieser zu Abschluss des Leasing-Vertrags das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug anzudienen. Der bis dahin noch nicht amortisierte Restwert wird dann fällig. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall zum Kauf verpflichtet. Trotzdem hat er keinen Anspruch darauf das Fahrzeug zu erwerben.